Riester Rente Abgeltungssteuer
Ab 01.01.2009 werden Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer belegt.
Ist die Riester Rente von der Abgeltungssteuer betroffen?
Da die Riester Rente einer nachgelagerten Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz unterliegt, fallen Erträge der Riester Rente nicht unter die Abgeltungssteuer.