Mit der Riester Rente ins Ausland
Die Riester Rente gehört inzwischen zu den beliebtesten Altersvorsorge Formen in Deutschland.
Der Staat zahlt für diese Form der Altersvorsorge Förderung in Form von Zulage und eventuellen steuerlichen Vergünstigungen, denn der Beitrag zur Riester Rente ist steuerlich absetzbar.
Im Rentenbezug ist die Riester Rente aber voll zu versteuern.
Verlegt der Rentner seinen Wohnsitz ins Ausland, ist im Regelfall in Deutschland aber keine Steuer mehr zu zahlen. In diesem Fall sind die gewährten Förderungen zurück zu zahlen.
Niemand muss jedoch befürchten, dass nun Tausende Euro auf einmal fällig werden, denn die Rückzahlung kann gestundet werden. Das heisst, im Rentenbezug wird von jeder gezahlten Riester Rente 15% einbehalten, bis die Förderung getilgt ist.
Zinsen und Wertsteigerung der Anlage bleiben beim Riester Rentner. Es wird lediglich der nominelle Förderbetrag zurück gefordert.
Weil im Ausland der Steuersatz oft geringer ist als in Deutschland, kann dies immer noch lohnend sein.
Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Riester Rente abzuschliessen, sollte vorher einen Vergleich für die Riester Rente einholen, da sich die Angebote der Riester Anbieter zum Teil deutlich unterscheiden.
Wie hoch die Riester Förderung sein kann, kann mit dem Riester Rechner ermittelt werden.
9.12.2009 bei 17:54
Interessanter Beitrag! So genau hab ich mich mit dem Thema bis vor einiger Zeit noch gar nicht befasst, hatte das jetzt aber ins Auge gegriffen, weil ich durch mehrere Artikel auf die Dringlichkeit / Notwendigkeit aufmerksam gemacht wurde. Bislang war es mir gar nicht bewusst, wie viele verschiedene Vorsorge-Möglichkeiten es gibt. Beim ‘näheren Hinsehen’ fand ich die Riester-Rente für mich besonders attraktiv und werd mich auch mal weiter mit den Links (Rechner etc.) im Artikel befassen!
28.7.2010 bei 22:54
Inzwischen ist es auch möglich mit der Riester-Rente ins Ausland zu ziehen ohne das die Förderung zurück gezahlt werden muss.