Archive für 27.5.2008

Mit der Riester Rente ins Ausland

Die Riester Rente gehört inzwischen zu den beliebtesten Altersvorsorge Formen in Deutschland.

Der Staat zahlt für diese Form der Altersvorsorge  Förderung in Form von Zulage und eventuellen steuerlichen Vergünstigungen, denn der Beitrag zur Riester Rente ist steuerlich absetzbar.

Im Rentenbezug ist die Riester Rente aber voll zu versteuern.

Verlegt der Rentner seinen Wohnsitz ins Ausland, ist im Regelfall in Deutschland aber keine Steuer mehr zu zahlen. In diesem Fall sind die gewährten Förderungen zurück zu zahlen.

Niemand muss jedoch befürchten, dass nun Tausende Euro auf einmal fällig werden, denn die Rückzahlung kann gestundet werden. Das heisst, im Rentenbezug wird von jeder gezahlten Riester Rente 15% einbehalten, bis die Förderung getilgt ist.

Zinsen und Wertsteigerung der Anlage bleiben beim Riester Rentner. Es wird lediglich der nominelle Förderbetrag zurück gefordert.

Weil im Ausland der Steuersatz oft geringer ist als in Deutschland, kann dies immer noch lohnend sein.

Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Riester Rente abzuschliessen, sollte vorher einen Vergleich für die Riester Rente einholen, da sich die Angebote der Riester Anbieter zum Teil deutlich unterscheiden.

Wie hoch die Riester Förderung sein kann, kann mit dem Riester Rechner ermittelt werden.

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